Newsarchiv

4. Februar 2025

Steuerfortentwicklungsgesetz

- Das Bundeskindergeld erhöht sich in 2025 um 5 € auf 255 € und für 2026 um weitere 4 € auf 259 €.

- Der steuerliche Grundfreibetrag beträgt für 2025 12.096 € und für 2026 dann 12.348 €.

- Ebenfalls wurde der Kinderfreibetrag angehoben: für 2025 auf 6.672 € und ab 2026 auf 6.828 €.

- Die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag wird für 2025 auf 19.950 € und ab 2026 auf 20.350 € erhöht.

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6. November 2024

Energetische Gebäudesanierung

Die energetische Gebäudesanierung ist steuerlich nicht nur für Vermieter interessant, es gibt auch bei selbstgenutzem Wohneigentum die Möglichkeit, steuerliche Vorteile zu nutzen.

Max. 40.000 EUR je Objekt, höchstens jedoch 20 % der Aufwendungen verteilt über drei Jahre können direkt von der Einkommensteuer in Abzug gebracht werden. Es können Maßnahmen berücksichtigt werden, die nach dem 31.12.2019 begonnen wurden und vor dem 01.01.2030 abgeschlossen werden.

Zusammen mit der Einkommensteuererklärung ist jährlich die "Anlage Energetische Maßnahmen" beim Finanzamt abzugeben. Die Begünstigungsvoraussetzungen werden jährlich neu geprüft.

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4. September 2024

Ausländische Kapitaleinkünfte

Sofern ein Anleger über sog. Fremdwährungskonten verfügt, aus denen Kapitaleinkünfte erzielt werden, war dieser bereits in der Vergangenheit verpflichtet, die Meldung an die Finanzverwaltung selbst vorzunehmen.

Spätestens ab dem Jahr 2025 sind die Banken jedoch verpflichtet, diese Meldungen direkt an die Finanzverwaltung vorzunehmen. Ein Blick in die Steuerbescheinigung gibt Auskunft darüber, ob die eigene Bank diese Meldung bereits in der Vergangenheit vorgenommen hat.

Achtung: Inhaber von Fremdwährungskonten sollten unverzüglich bei der kontoführenden Bank anfragen, ob die Mitteilungen bereits 2024 an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Sollte dies der Fall sein, ist es angezeigt, schnellstmöglich sämtliche Nachweise über die Kapitaleinkünfte aus Fremdwährungskonten zu beschaffen und sich vom Steuerberater zu Zeitraum, Fristen und möglicher Selbstanzeige beraten zu lassen, bevor es zu spät ist.

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9. Juli 2024

Zuwendungsempfängerregister

Das Bundeszentralamt (BZSt) ist zuständig für das bundesweite Register, in dem ab 2024 alle Organisationen erfasst werden, die berechtigt sind, Spendenquittungen auszustellen.

Somit können Steuerpflichtige zukünftig online prüfen, ob beabsichtigte oder getätigte Spenden für den steuerlichen Sonderabgabenabzug zugelassen werden.

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