20. September 2023

Handwerkerleistungen

Seit dem 01. Januar 2023 ist das Plattform-Steuertransparenzregister (PStTG) in Kraft, wonach Betreiber digitaler Plattformen, wie bspw. eBay, Kleinanzeigen, Mobile, Etsy, Amazon, usw. verpflichtet sind, Verkäufe - auch von Privatpersonen, sofern Obergrenzen überschritten werden - an die Finanzbehörden zu melden.

In diesem Fall bewohnte der Sohn unentgeltlich die Dachgeschosswohnung seiner Mutter. Er ließ das Dach sanieren und die Rechnung wurde auf seinen Namen ausgestellt.

Das BFH entschied für den Steuerpflichtigen, da er in dem Gebäude einen Haushalt führte.

mehr erfahren ->

11. Juli 2023

eBay, Kleinanzeigen, Amazon, Mobile, Etsy, …

Seit dem 01. Januar 2023 ist das Plattform-Steuertransparenzregister (PStTG) in Kraft, wonach Betreiber digitaler Plattformen, wie bspw. eBay, Kleinanzeigen, Mobile, Etsy, Amazon, usw. verpflichtet sind, Verkäufe - auch von Privatpersonen, sofern Obergrenzen überschritten werden - an die Finanzbehörden zu melden.

Gemeldet werden folgende Daten:
Name und Anschrift, Geburtsdatum, Steuer-ID-Nummer, Bankverbindung, Gesamtbetrag und Anzahl der Verkäufe.

Diese Meldung muss jedoch erst ab 30 Verkäufen bzw. mehr als 2.000 EUR Einnahmen innerhalb eines Jahres von der Plattform abgegeben werden, sofern eine der beiden Grenzen überschritten wurde.

Das Bundeszentralamt übermittelt diese Daten dann dem Einkommen- steuerfinanzamt, das diese Einnahmen dann steuerlich überprüft.

mehr erfahren ->

8. Mai 2023

Kryptowährungen

Die Geschäfte mit Kryptowährungen werden immer häufiger. Nun hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass der Verkauf bzw. Tausch mit Kryptowährungen ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft darstellt, da Kryptowährungen wie Wirtschaftsgüter zu behandeln sind.

Wenn innerhalb eines Jahres Kryptowährungen wie bspw. Bitcoin, Etherum oder Monero ge- und wieder verkauft werden, unterliegt der Veräußerungsgewinn der Steuerpflicht.

mehr erfahren ->

11. April 2023

Energiepreispauschale auch für Studierende und Auszubildende

Viele Menschen in Deutschland haben bereits von den Entlastungszahlungen der Regierung profitiert. Studenten und Auszubildenden allerdings wurde die Energiepreispauschale bislang nicht ausgezahlt.

Alle Studierenden (außer Gasthörer), die am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren, bzw. alle Auszubildenden, die an dem Tag an einer Ausbildungsstätte angemeldet waren, können die Energiepreispauschale in Höhe von 200 EUR beantragen.

Der Betrag ist steuerfrei, der Antrag soll seit Mitte März gestellt werden können. Die Auszahlung soll kurz darauf beginnen.

Mehr Informationen sind unter www.einmalzahlung200.de zu finden.

mehr erfahren ->