9. Juli 2024
Zuwendungsempfängerregister
Das Bundeszentralamt (BZSt) ist zuständig für das bundesweite Register, in dem ab 2024 alle Organisationen erfasst werden, die berechtigt sind, Spendenquittungen auszustellen.
Somit können Steuerpflichtige zukünftig online prüfen, ob beabsichtigte oder getätigte Spenden für den steuerlichen Sonderabgabenabzug zugelassen werden.