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Aus der Kanzlei

2023/2024 Gestaltungshinweise zum Jahresende
Maximierung der Beiträge zur Basis-Altersvorsorge
Beiträge zu Altersversorgungsversicherungen im Bereich der sogenannten Basisversorgung sind ab 2023 bis zu bestimmten Höchstbeträgen zu 100 % steuerlich absetzbar. Durch die vollständige Ausschöpfung dieser Beträge wird nicht nur die zukünftige Rentensicherheit gefördert, sondern auch die steuerliche Belastung minimiert. Ggf. ist es sinnvoll, fehlende Beiträge nachzuzahlen, um die steuerlichen Vorteile vollständig zu nutzen...

Umsatzsteuer auf Gas und Fernwärme
Das Finanzministerium plant, den regulären Umsatzsteuersatz auf Erdgas früher als erwartet wieder einzuführen, nämlich zum Jahreswechsel statt im März 2024. Dies folgt nach einer temporären Steuersenkung aufgrund der hohen Gaspreise nach Russlands Angriff auf die Ukraine.
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