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Aus der Kanzlei
Erbschaftsteuer – 10-Jahresfrist beim Familienheim
Wird eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilie zu Lebzeiten an den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner übertragen, fällt keine Schenkungsteuer an. Dabei spielt weder der Wert noch die Größe des Hauses/der Wohnung eine Rolle. Auch wenn nach der Übertragung eine Nutzungsänderung oder ein Verkauf stattfindet, ist die Schenkung steuerfrei.
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