Es ist eingetragenen Lebenspartnern nun möglich, rückwirkend bis zu dem Jahr, in dem die Lebenspartnerschaft eingetragen wurde, die Zusammenveranlagung zu beantragen, wenn sie bis 31.12.2019 ihre Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln.
Durch diese Maßnahme hat der Gesetzgeber nun endlich alle steuerlichen Benachteiligungen gegen gleichgeschlechtliche Ehen aufgegeben.
4. November 2019
Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln
4. November 2019
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