12. Dezember 2022

Verjährung von Urlaubsanspruch

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) widerspricht auf Anfrage des Bundesarbeitsgerichts der grundsätzlichen in Deutschland vorhandenen Verjährungsfrist des Urlaubsanspruchs, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht auf den drohenden Verlust des Urlaubsanspruchs hingewiesen hat.

Das Bundesarbeitsgericht will nun in den anhängigen Verfahren noch im Dezember darüber entscheiden. Wenn es der Entscheidung des EuGH zustimmt, wäre dies eine gute Nachricht für die Arbeitnehmer.

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1. November 2022

Grundsteuer-Reform – Fristverlängerung

Damit die verfassungsrechtlich vorgegebenen Neueinstufungen bei der Grundsteuer umgesetzt werden können, müssen alle Grundeigentümer eine Feststellungserklärung zur Ermittlung des neuen Grundsteuerwerts abgeben. Bis auf Ausnahmen muss dies in elektronischer Form erfolgen. Abgabefrist ist der 31. Januar 2023.

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29. August 2022

Arbeitsverträge

Das bedeutet, dass in den Arbeitsverträgen weitere Angaben, zusätzlich zu den bisherigen Pflichtangaben, schriftlich und detailliert festgehalten werden müssen. Hier ein paar wenige Beispiele:

- Zusammensetzung und Höhe des Arbeitsentgelts, dazu gehören auch die Vergütung von Überstunden, Zuschlägen, Prämien, Art der Auszahlung, usw.
- Die vereinbarte Arbeitszeit, vereinbarte Ruhepausen und Ruhezeiten sowie bei vereinbarter Schichtarbeit das Schichtsystem, der Schichtrhythmus und Voraussetzungen für Schichtänderungen
- Sofern vereinbart, die Möglichkeit der Anordnung von Überstunden und deren Voraussetzungen
- Ein etwaiger Anspruch auf vom Arbeitgeber bereitgestellte Fortbildung

Bestehende Arbeitsverträge müssen nur auf ausdrückliches Verlangen des Arbeitnehmers in die neue detailliertere Form gebracht werden.

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1. Juli 2022

Grundsteuer-Reform

Damit die verfassungsrechtlich vorgegebenen Neueinstufungen bei der Grundsteuer umgesetzt werden können, müssen alle Grundeigentümer eine Feststellungserklärung zur Ermittlung des neuen Grundsteuerwerts abgeben. Bis auf Ausnahmen muss dies in elektronischer Form erfolgen. Abgabefrist ist der 31. Oktober 2022.

Folgende Personen sind zur Abgabe der Feststellungserklärung verpflichtet:

- Eigentümer eines Grundstücks
- Eigentümer eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft
- Bei Grundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind:
   Erbbauberechtigte unter Mitwirkung der Eigentümer des Grundstücks (Erbbauverpflichtete)
- Bei Grundstücken mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden:
   Eigentümer des Grund und Bodens unter Mitwirkung des Eigentümers des Gebäudes

Maßgebend für die Abgabepflicht sind die Eigentumsverhältnisse vom 01.01.2022.

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