Newsarchiv

8. Mai 2024

Arbeitsfreistellung wegen Pflege von Angehörigen für bis zu zehn Arbeitstage

Wenn nahe Angehörige eines Arbeitnehmers plötzlich Pflege oder Unterstützung bei der Organisation von Pflegemaßnahmen brauchen, können Beschäftigte sich sofort für bis zu zehn Arbeitstage von der Arbeit freistellen lassen. Als nahe Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner oder Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft, Großeltern, Geschwister, Eltern, Schwiegereltern, Schwieger- und Enkelkinder, eigene Kinder oder der Lebenspartner der Geschwister.

Seit dem 1. Januar 2024 kann das Pflegeunterstützungsgeld für bis zu zehn Arbeitstagen von Angehörigen für jedes Kalenderjahr je pflegebedürftiger Person in Anspruch genommen werden. Zuvor war es beschränkt auf insgesamt zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person (Gesamtzeitraum).

Diese Zeit dient in erster Linie dazu, die Pflege zu organisieren. Hierzu gehört zum Beispiel, sich kurzfristig über Pflegeleistungsangebote zu informieren, Behörden aufzusuchen oder die nötigen weiteren Schritte einzuleiten, damit eine geeignete pflegerische Versorgung des Angehörigen gewährleistet ist.

Diese kurzzeitige Arbeitsverhinderung ist nicht von der Zustimmung des Arbeitgebers abhängig, muss diesem aber unverzüglich mitgeteilt werden. 

Wenn der Arbeitgeber während einer solchen kurzzeitigen Arbeitsverhinderung das Entgelt nicht fortzahlt, kann der Arbeitnehmer Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen beantragen. Die Leistung wird in Höhe von 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts gezahlt. Auch geringfügig entlohnt Beschäftigte können das Pflegeunterstützungsgeld beanspruchen.

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8. Dezember 2023

2023/2024 Gestaltungshinweise zum Jahresende

Maximierung der Beiträge zur Basis-Altersvorsorge
Beiträge zu Altersversorgungsversicherungen im Bereich der sogenannten Basisversorgung sind ab 2023 bis zu bestimmten Höchstbeträgen zu 100 % steuerlich absetzbar. Durch die vollständige Ausschöpfung dieser Beträge wird nicht nur die zukünftige Rentensicherheit gefördert, sondern auch die steuerliche Belastung minimiert. Ggf. ist es sinnvoll, fehlende Beiträge nachzuzahlen, um die steuerlichen Vorteile vollständig zu nutzen.

Vorauszahlung der Beiträge zur privaten Basis-Kranken- und Pflegeversicherung
Durch die Vorauszahlung der Beiträge zur privaten Basis-Kranken- und Pflegeversicherung für kommende Jahre können Steuerzahler ihre steuerliche Belastung im aktuellen Jahr verringern. Es können Beiträge bis zum Dreifachen des Jahresbeitrags 2023 im Voraus gezahlt werden, um die Sonderausgabenabzüge zu optimieren. Dies ist besonders vorteilhaft in Jahren mit höherem Einkommen. Die Vorauszahlungen für die Jahre 2024 bis 2026 sollten vor dem 22.12.2023 geleistet werden, um im Jahr 2023 steuerlich berücksichtigt zu werden.

Vorziehen betrieblicher Investitionen
Das Tätigen notwendiger Investitionen noch im laufenden Jahr kann die steuerliche Bemessungsgrundlage reduzieren und somit die Steuerlast mindern. Zudem ermöglicht es, Abschreibungen früher geltend zu machen und kann bei vorhandener Liquidität finanziell vorteilhaft sein.

Diese Handlungsempfehlungen sollten nur nach eingehender Absprache mit Ihrem steuerlichen Berater erfolgen, damit Vor- und Nachteile abgewogen werden können. Nur so kann geprüft werden, ob die gewünschten Effekte eintreffen.

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13. November 2023

Umsatzsteuer auf Gas und Fernwärme

Das Finanzministerium plant, den regulären Umsatzsteuersatz auf Erdgas früher als erwartet wieder einzuführen, nämlich zum Jahreswechsel statt im März 2024. Dies folgt nach einer temporären Steuersenkung aufgrund der hohen Gaspreise nach Russlands Angriff auf die Ukraine.

Grund für das vorzeitige Ende der Steuersenkung ist laut Bundesfinanzministerium, dass sich die Preise an den Gasmärkten bereits stabilisiert haben. Für Verbraucher bedeutet dies einen nicht unerheblichen Preisanstieg.

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20. September 2023

Handwerkerleistungen

Seit dem 01. Januar 2023 ist das Plattform-Steuertransparenzregister (PStTG) in Kraft, wonach Betreiber digitaler Plattformen, wie bspw. eBay, Kleinanzeigen, Mobile, Etsy, Amazon, usw. verpflichtet sind, Verkäufe - auch von Privatpersonen, sofern Obergrenzen überschritten werden - an die Finanzbehörden zu melden.

In diesem Fall bewohnte der Sohn unentgeltlich die Dachgeschosswohnung seiner Mutter. Er ließ das Dach sanieren und die Rechnung wurde auf seinen Namen ausgestellt.

Das BFH entschied für den Steuerpflichtigen, da er in dem Gebäude einen Haushalt führte.

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