1. April 2025

Zuschläge auf Überstunden auch für Teilzeitkräfte

Teilzeitkräften stehen Überstundenzuschläge zu, sobald sie ihre individuell vereinbarte Arbeitszeit überschreiten.

Das hat das Bundesarbeitsgericht am 5. Dezember 2024 entschieden.

Das Bundesarbeitsgericht sieht es auch als unzulässige Benachteiligung von Frauen an, wenn Überstundenzuschläge für Teilzeitkräfte erst dann gezahlt werden, wenn sie die reguläre Arbeitszeit von Vollzeitkräften überschreiten.