Newsarchiv

7. Oktober 2025

Datenaustausch Finanzkonten

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 3. Juni 2025 eine neue Liste der Länder veröffentlicht, mit denen die Bundesrepublik Deutschland einen Austausch der Finanzkontendaten per automatischem Datenaustausch zum 30. September 2025 vornimmt. Basis sind die Daten, die Finanzinstitute zum 31.Juli 2025 an das Bundeszentralamt für Steuern für das Jahr 2024 zu übermitteln haben.

Übermittelt werden Informationen über Finanzkonten in Steuersachen.

Die Liste ist auf 115 Länder angewachsen. Sie kann auf der Homepage des BMF abgerufen werden unter Service – Publikationen – Steuern – BMF-Schreiben – 3. Juni 2025

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1. Juli 2025

Achtung Betrugsversuch!

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) warnt aktuell vor diversen im Umlauf befindlichen betrügerischen E-Mails und Briefen, die vorgeben, vom BZSt zu stammen. Tatsächlich stammen diese jedoch von unbekannten Tätern.

Es wird versucht, z. B. an Bankdaten zu geladen, indem vorgegeben wird, dass eine vermeintliche Steuererstattung erfolgen soll.

Ein weiterer Trick ist eine Zahlungsaufforderung über eine angebliche Steuerfestsetzung oder Verspätungszuschläge.

In allen Fällen soll ein Link ausgewählt oder die Zahlung auf ein ausländisches Konto erfolgen.

Woran derartige Betrugsversuche u.a. zu erkennen sind:
- Zahlungsaufforderung per E-Mail, Link, Formular, das ausgefüllt werden soll
- ausländische Bankverbindung, schlechtes oder fehlerhaftes Deutsch, kein Ansprechpartner, keine Rufnummer, …

Zahlungsaufforderungen und Steuerbescheide werden in der Regel nur per Brief vom Finanzamt versendet, es sei denn, Sie haben der Kommunikation per E-Mail ausdrücklich zugestimmt.

Seien Sie bitte wachsam und geben Sie keine sensiblen Daten oder Ihre Bankverbindung weiter. Tätigen Sie keine Überweisung, wenn Sie unsicher sind, ob der Empfänger tatsächlich berechtigt ist.

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1. Juni 2025

Sicherheit im Zahlungsverkehr

In Kürze führen viele Banken die sogenannte „Verification of Payee“ (VoP, auf Deutsch: Empfängerverifizierung) ein. Dieses Verfahren sorgt dafür, dass der Name des Zahlungsempfängers bereits vor Ausführung einer Überweisung überprüft wird – und nicht nur die IBAN.

Was bedeutet das für Sie?
- Mehr Schutz vor Betrug: Sie erhalten einen Hinweis, wenn Name und IBAN des Empfängers nicht zusammenpassen.
- Fehlüberweisungen werden reduziert, da Zahlendreher oder falsche Angaben früher erkannt werden.
- Auch bei neuen Zahlungsempfängern ist sofort ersichtlich, ob die Daten korrekt sind.

Was sollten Sie beachten?
- Geben Sie bei Überweisungen künftig den vollständigen und korrekten Namen des Empfängers an – wie er bei der Bank hinterlegt ist.
- Achten Sie auf Warnhinweise Ihrer Bank, insbesondere bei erstmaligen Zahlungen.
- Prüfen Sie regelmäßig Ihre Zahlungsvorlagen und -empfängerlisten auf Aktualität.

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1. April 2025

Zuschläge auf Überstunden auch für Teilzeitkräfte

Teilzeitkräften stehen Überstundenzuschläge zu, sobald sie ihre individuell vereinbarte Arbeitszeit überschreiten.

Das hat das Bundesarbeitsgericht am 5. Dezember 2024 entschieden.

Das Bundesarbeitsgericht sieht es auch als unzulässige Benachteiligung von Frauen an, wenn Überstundenzuschläge für Teilzeitkräfte erst dann gezahlt werden, wenn sie die reguläre Arbeitszeit von Vollzeitkräften überschreiten.

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