1. November 2022
Grundsteuer-Reform – Fristverlängerung
Damit die verfassungsrechtlich vorgegebenen Neueinstufungen bei der Grundsteuer umgesetzt werden können, müssen alle Grundeigentümer eine Feststellungserklärung zur Ermittlung des neuen Grundsteuerwerts abgeben. Bis auf Ausnahmen muss dies in elektronischer Form erfolgen. Abgabefrist ist der 31. Januar 2023.