11. April 2023
Energiepreispauschale auch für Studierende und Auszubildende
Viele Menschen in Deutschland haben bereits von den Entlastungszahlungen der Regierung profitiert. Studenten und Auszubildenden allerdings wurde die Energiepreispauschale bislang nicht ausgezahlt.
Alle Studierenden (außer Gasthörer), die am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren, bzw. alle Auszubildenden, die an dem Tag an einer Ausbildungsstätte angemeldet waren, können die Energiepreispauschale in Höhe von 200 EUR beantragen.
Der Betrag ist steuerfrei, der Antrag soll seit Mitte März gestellt werden können. Die Auszahlung soll kurz darauf beginnen.
Mehr Informationen sind unter www.einmalzahlung200.de zu finden.