8. Mai 2023
Kryptowährungen
Die Geschäfte mit Kryptowährungen werden immer häufiger. Nun hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass der Verkauf bzw. Tausch mit Kryptowährungen ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft darstellt, da Kryptowährungen wie Wirtschaftsgüter zu behandeln sind.
Wenn innerhalb eines Jahres Kryptowährungen wie bspw. Bitcoin, Etherum oder Monero ge- und wieder verkauft werden, unterliegt der Veräußerungsgewinn der Steuerpflicht.