4. Februar 2025

Steuerfortentwicklungsgesetz

- Das Bundeskindergeld erhöht sich in 2025 um 5 € auf 255 € und für 2026 um weitere 4 € auf 259 €.

- Der steuerliche Grundfreibetrag beträgt für 2025 12.096 € und für 2026 dann 12.348 €.

- Ebenfalls wurde der Kinderfreibetrag angehoben: für 2025 auf 6.672 € und ab 2026 auf 6.828 €.

- Die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag wird für 2025 auf 19.950 € und ab 2026 auf 20.350 € erhöht.