9. September 2021

Spenden

Das Finanzamt erkennt nun auch Spenden an die von der Hochwasserkatastrophe betroffene Städte und Gemeinden an. Für Spenden bis 300 EUR ist der Zahlungsbeleg oder Kontoauszug als Nachweis ausreichend, nur bei größeren Spenden ist eine Spendenbestätigung erforderlich.

Für Spenden in die vom Hochwasser betroffenen Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern ist derzeit eine Sonderregelung in Kraft. Bis zum 31.10.2021 gilt der vereinfachte Spendennachweis per Einzahlungsbeleg, Überweisungskopie oder Kontoauszug unabhängig von der Spendenhöhe.

Bitte beachten Sie: Die Sonderregelung gilt nur für Spenden, die auf ein extra dafür eingerichtetes Hochwasser-Sonderkonto einer anerkannten Organisation fließen. Spendenbelege sollten gut aufgehoben werden.