12. Oktober 2021
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Hundesitter oder Gassi-Geh-Service kann als haushaltnahe Dienstleistung in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Das gilt aber nur, wenn der Hund zuhause abgeholt wird.
Bringt der Besitzer den Hund in eine Hunde-Tagesbetreuung oder wird der Vierbeiner bspw. im Büro abgeholt, gilt diese Dienstleistung nicht als haushaltsnahe Dienstleistung und kann nicht geltend gemacht werden.