24. November 2021

Grundsteuer-Reform – Termin 30. Juni 2022

An die Grundstücksbesitzer unter Ihnen und soll ein erstes Signal an Sie sein, dass im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform bis spätestens zum 31. Oktober 2022 umfangreiche Angaben zu jeder einzelnen Immobilie im Land an die Finanzämter gemeldet werden müssen. Eine Fristverlängerung wird es nicht geben.

Grundsätzlich können Sie diese Meldungen, wie ja Ihre Einkommensteuererklärung auch, selbst über das Elster-Portal einreichen. Da das Meldeverfahren allerdings schon wegen der unterschiedlichen Gesetzeslagen in den einzelnen Bundesländern einigermaßen aufwendig sein dürfte, werden wir Ihnen für die Meldungen unsere Unterstützung anbieten. In vielen Fällen wird es ja auch so sein, dass uns die erforderlichen Daten zum Teil bereits vorliegen.

Der Termin scheint noch in weiter Ferne zu liegen. Angesichts der hohen Anzahl der abzugebenden Meldungen - bundesweit sprechen wir über mehr als 35 Mio Grundstücke! – möchten wir Sie aber rechtzeitig auf das Thema vorbereiten, damit wir den gesamten Meldezeitraum von Juli -Oktober 2022 für die Bearbeitung nutzen können. Sie können sich sicherlich gut vorstellen, dass es unmöglich sein wird, alle an uns gerichteten Anfragen bspw. erst im Oktober 2022 zu bearbeiten.

Aktuell sind wir dabei weitere Informationen, insbesondere zum zeitlichen Ablauf und zum Honorarkonzept, für Sie zusammenzustellen. Damit werden wir Sie in den nächsten Wochen auf dem Laufenden halten.

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2. November 2021

Spenden

Auch eine Spende, die an einen bestimmt Zweck gebunden ist (bspw. für die Pflege eines ganz bestimmten Tieres), kann sich steuermindernd in der Steuererklärung auswirken.

Wichtige Voraussetzung: die Verwendung der Spende erfolgt im Rahmen von steuerbegünstigten Zwecken (bspw. Tierwohl).

Auch eine konkret benannte Person kann eine Spende empfangen, allerding muss hier gewährleistet sein, dass es sich nicht um verdeckte Unterhaltsleistungen handelt.

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2. November 2021

Mindestlohn

Der Mindestlohn wird stufenweise angehoben:

ab 01.01.2022 auf 9,82 EUR/Std

ab 01.07.2022 auf 10,45 EUR/Std

Bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (sogenannten Minijobs) ist zu beachten, dass infolge der jeweiligen Anhebung des Mindestlohns die Arbeitszeit ggf. entsprechend zu reduzieren ist, damit die Grenze von 450 EUR nicht überschritten wird.

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12. Oktober 2021

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Hundesitter oder Gassi-Geh-Service kann als haushaltnahe Dienstleistung in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Das gilt aber nur, wenn der Hund zuhause abgeholt wird.

Bringt der Besitzer den Hund in eine Hunde-Tagesbetreuung oder wird der Vierbeiner bspw. im Büro abgeholt, gilt diese Dienstleistung nicht als haushaltsnahe Dienstleistung und kann nicht geltend gemacht werden.

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