4. Februar 2021

Mindestlohn

ab 01.01.2021 auf 9,50 EUR/Std
ab 01.07.2021 auf 9,60 EUR/Std
ab 01.01.2022 auf 9,82 EUR/Std
ab 01.07.2022 auf 10,45 EUR/Std

Bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (sogenannten Minijobs) ist zu beachten, dass infolge der jeweiligen Anhebung des Mindestlohns die Arbeitszeit ggf. entsprechend zu reduzieren ist, damit die Grenze von 450 EUR nicht überschritten wird.