6. November 2024

Energetische Gebäudesanierung

Max. 40.000 EUR je Objekt, höchstens jedoch 20 % der Aufwendungen verteilt über drei Jahre können direkt von der Einkommensteuer in Abzug gebracht werden. Es können Maßnahmen berücksichtigt werden, die nach dem 31.12.2019 begonnen wurden und vor dem 01.01.2030 abgeschlossen werden.

Zusammen mit der Einkommensteuererklärung ist jährlich die "Anlage Energetische Maßnahmen" beim Finanzamt abzugeben. Die Begünstigungsvoraussetzungen werden jährlich neu geprüft.