4. Februar 2022

Corona-Sonderzahlungen

Die Frist für die Steuerbefreiung von Corona-Sonderzahlungen wurde verlängert. Arbeitgeber dürfen nun bis zum 31. März 2022 ihren Arbeitnehmern bis zu 1.500 EUR als sog. Corona-Sonderzahlung steuer- und sozialversicherungsfrei auszahlen.

WICHTIG:
1.500 EUR ist die Höchstsumme, die im gesamten Zeitraum 2020 bis 2022 gezahlt werden darf.

Diese Sonderzahlung kann pro Dienstverhältnis gezahlt werden. D.h., hat eine Arbeitnehmer bspw. zusätzlich zu seinem Hauptberuf noch einen Nebenjob, könnte er auch dort noch einmal die volle Sonderzahlung erhalten.