1. Juli 2022

Grundsteuer-Reform

Damit die verfassungsrechtlich vorgegebenen Neueinstufungen bei der Grundsteuer umgesetzt werden können, müssen alle Grundeigentümer eine Feststellungserklärung zur Ermittlung des neuen Grundsteuerwerts abgeben. Bis auf Ausnahmen muss dies in elektronischer Form erfolgen. Abgabefrist ist der 31. Oktober 2022.

Folgende Personen sind zur Abgabe der Feststellungserklärung verpflichtet:

- Eigentümer eines Grundstücks
- Eigentümer eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft
- Bei Grundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind:
   Erbbauberechtigte unter Mitwirkung der Eigentümer des Grundstücks (Erbbauverpflichtete)
- Bei Grundstücken mit Gebäuden auf fremdem Grund und Boden:
   Eigentümer des Grund und Bodens unter Mitwirkung des Eigentümers des Gebäudes

Maßgebend für die Abgabepflicht sind die Eigentumsverhältnisse vom 01.01.2022.